Online Messestand Wels Premium Store Linz
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All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

Alle Informationen zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unterhalb.

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All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen RIKA Premium Store Linz, Amstetten und Ybbs (nachfolgend "Verkäufer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Käufer" genannt), die über den Verkauf von Waren im RIKA Premium Store Linz, Amstetten und Ybbs abgeschlossen werden.

Abweichenden oder ergänzneden Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Kostenvoranschlag und Angebot

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Während der Ofenpreis als verbindlich anzusehen ist, handelt es sich bei der Arbeitszeit und den Materialkosten für die Installation um Schätzwerte, die je nach Aufwand vor Ort variieren können. Die Mengenangaben im Kostenvoranschlag sind Circa-Angaben.

Die im Kostenvoranschlag angegebenen Preise sind für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Verkäufer vor, das Angebot auf Basis der aktuellen Preisliste neu zu kalkulieren.

Für eine detaillierte Planung oder Begehung vor Ort kann dem Käufer ein pauschales Entgelt von € 150,00 netto in Rechnung gestellt werden, das im Falle einer Auftragserteilung gutgeschrieben wird.

Bei späterer Lieferung oder Montage behält sich der Verkäufer vor, etwaige Preiserhöhungen aufgrund höherer Lieferantenpreise, gesetzlicher Bestimmungen oder kollektivvertraglicher Anpassungen entsprechend weiterzuberechnen.

Vertragsabschluss und Vertragsstornierung

Angebote sind freibleibend. Die Annahme und der Vertragsabschluss erfolgen ausschließlich aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, sofern nicht bereits ein verbindliches Angebot zugrunde liegt.

Zusatzaufträge seitens des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Schriftliche Bestätigungen können auch in Form von unterzeichneten Arbeits- oder Auftragsscheinen oder digitalen Nachrichten erfolgen.

Sofern der Vertragsabschluss durch den Verkäufer initiiert wurde und der Käufer Verbraucher ist, steht diesem das Recht zu, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen schriftlich zurückzutreten, sofern keine Anbahnung durch den Käufer erfolgte und der Geschäftsabschluss nicht in den Räumlichkeiten des Verkäufers stattfand.

Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Käufer werden 50% des Ofenwerts als Stornogebühr vereinbart.

Lieferung und Versandkosten

Die Lieferung erfolgt ab Lager an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung deutlich mitgeteilt.

Mitwirkungspflicht des Käufers, Urheberrechte

Der Verkauf von Öfen erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen durch den Käufer, einschließlich Raumgröße, Schornsteinquerschnitt und weiterer relevanten Informationen.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, Genehmigungen zu erteilen, die über die Zertifizierungen und technischen Spezifikationen der verkauften Öfen hinausgehen.

Jegliche Nutzung von Entwürfen, Unterlagen oder Bildmaterial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist untersagt.

Preise

Mangels gesonderter Vereinbarung ist der Verkäufer berechtigt, die zu erbringende Werkleistung nach tatsächlichem Aufwand in angemessener Höhe zu berechnen.

Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigen zusätzliche Leistungen oder Änderungen der Umstände zu einer Nachforderung.

Fälligkeit und Leistungsverweigerungsverbot

Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Der Verkäufer kann eine Anzahlung bei Vertragsabschluss verlangen, die auf der Auftragsbestätigung vermerkt wird.

Der Ofenpreis muss bis spätestens 5 Tage vor dem Liefer- oder Montagetermin bezahlt werden. Weitere Kosten wie Verrohrungsmaterial und Arbeitszeit werden nach der Montage final in Rechnung gestellt.

Der Käufer verpflichtet sich im Falle von Verzug, dem Verkäufer entstehende Mahn- und Inkassospesen zu erstatten.

Ausführungsbedingungen und Transport

Die Zufahrt zum Montageort muss mit einem Klein-LKW möglich sein, andernfalls werden zusätzliche Transportleistungen gesondert berechnet.

Der Käufer ist verantwortlich für die Beantragung und Bewilligung von Ladezonen sowie Parkverboten.

Der Verkäufer führt die Arbeiten erst aus, wenn alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat.

Lieferfrist und -termine

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.

Der Beginn der Arbeiten setzt voraus, dass der Untergrund oder sonstige erforderliche Vorarbeiten sach- und fachgerecht fertiggestellt sind.

Abnahme und Übergabe

Der Probebetrieb des Ofens erfolgt unmittelbar nach der Montage. Kosten für eine neuerliche Anreise bei unverschuldeter Unmöglichkeit des Probebetriebs trägt der Käufer.

Die Abnahme erfolgt in einem Protokoll, das auch die Anleitung beinhaltet.

Gewährleistung und Schadenersatz

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit einer Frist von 24 Monaten.

Für Pellet- und Kombiöfen wird eine verlängerte Garantiefrist von 5 Jahren (für den geschweißten Ofenkorpus) angeboten, sofern eine "Inbetriebnahme" als eigene Leistung erfolgt.

Schadensfälle durch unsachgemäße Handhabung oder fehlende Wartung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht, Erfüllungsort ist Linz.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Micheldorf, April 2024