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Tipp vom Schorn­ste­in­feger: Der Kaminofenkauf mit Thomas Wegschei­der

Ein Schornsteinfeger sollte bereits vor dem Kauf eines Kaminofens konsultiert werden – unabhängig von länderspezifischen gesetzlichen Regelungen. Die gängige Praxis sieht vielerorts leider anders aus. Thomas Wegscheider, Schornsteinfeger aus Kirchdorf an der Krems in Oberösterreich, erklärt, was eine Beratung rund um die Anschaffung eines neuen Ofens ausmacht:

„Vor jeder Neuinstallierung eines Kaminofens sollte der Kamin dahingehend überprüft werden, ob er dem entsprechenden Ofenmodell und seinen Anforderungen entspricht – oder eben saniert werden muss. Letzteres bedeutet in der Regel, dass der Kamin mit einem Innenrohr aus Edelstahl oder Keramik ausgekleidet wird.

Die weitere Beratung seitens des Schornsteinfegers betrifft einzuhaltende Abstände des Ofens zu brennbaren Bauteilen, den Untergrund sowie die Kehr- bzw. Reinigungsmöglichkeiten vor Ort.

Der Schornsteinfeger prüft darüber hinaus die Dichtheit des Kamins. Sollte dieser betriebsdicht sein, muss nach Abklärung des geplanten Ofentyps eine Querschnittsberechnung durchgeführt werden. Dabei werden alle Parameter miteinbezogen, von Ofentyp, über Höhe und Querschnitt des Kamins bis hin zur Länge des Rauchrohrs. Auf Basis dieser Berechnung lassen sich Angaben über die Betriebssicherheit tätigen. Beispielsweise könnte es aufgrund einer niedrigen Abgastemperatur des Ofens zu einem zu geringen Kaminzug und folglich zu einer Versottung des Kamins kommen. Dies äußert sich in gelb-braunen Flecken am Kamin oder einem unangenehmen Geruch.

Thomas Wegscheider ist seit 2001 als Rauchfangkehrermeister im elterlichen Familienbetrieb tätig. © Wegscheider

Einen ganz wichtigen Punkt stellt auch die Zuluft dar. Gerade in Kombination mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung oder einem Dunstabzug kann es zu Problemen bei der Verbrennungsluftversorgung des Ofens kommen. Diese sollte dann jedenfalls raumluftunabhängig ausgeführt werden.

Weiters setzt der Schornsteinfeger den Kunden vorab darüber in Kenntnis, ob der Ofen auch für den jeweiligen Markt zugelassen ist und die entsprechenden Prüfungen vorweist. Denn auch hier gilt es, länderspezifische Vorgaben einzuhalten.

Sollte der Schornsteinfeger bei der Erstabnahme des Ofens schwere Mängel entdecken, kann es so weit kommen, dass der Kunde den Ofen solange nicht in Betrieb nehmen darf, bis diese Mängel behoben sind.“


©Westpfalzfeger

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